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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen



Allgemeines

Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen zu diesen AGB´s, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Firma Objektbetreuung Graf, in weiteren Punkten Objektbetreuung Graf genannt, ist berechtigt, bei Nichteinhaltung der AGB´s, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, bereits erteilte Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.



Preise/Rechnungen

Die von uns genannten Preise verstehen sich als Endpreise und beinhalten alle Nebenkosten , mit Ausnahme der Entsorgungskosten . Diese werden zusätzlich berechnet, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart ist, dass die Ensorgungskosten enthalten sind. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt per Rechnung. Die Rechnungen sind innerhalb von 12 Tagen nach Rechnungsstellung, falls nicht anders vermerkt, ohne Abzug fällig. Im Einzelfall behält sich die Firma Objektbetreuung Graf vor, Leistungen gegen Vorkasse durchzuführen. In Verzug befindliche Kunden werden von weiteren Dienstleistungen ausgeschlossen, auch wenn bereits Verträge abgeschlossen wurden.



Auftragsabschluß

Für Aufträge ist regelmäßig die Schriftform vorgesehen. Mündliche Nebenabschprachen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Wiederholungsaufträge sind von dieser Regelung ausgenommen und können auch durch mündliche Absprachen vereinbart werden. Jahresverträge oder Saisonverträge verlängern sich stillschweigend um eine weitere Periode, sollten sie nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Alle abgeschlossenen Verträge bleiben auch im Falle einer Fusion, Umstrukturierung bzw. Änderung der Gesellschaftsform oder Namensänderung des Auftraggebers weiterhin verbindlich.



Aufträge zur Objektpflege an Grundstücksgrenzen

Bei Aufträgen zur Objektpflege bei denen zur Durchführung die kundeneigene Grundstücksgrenze überschritten werden muss, insbesondere bei Arbeiten auf angrenzenden Flächen Dritter zum Schutz der kundeneigenen Bauten, Zäune o.ä., setzen wir voraus, dass dies zwischen den Auftraggebern und den betroffenen Parteien im Vorfeld abgeklärt wurde.



Schadenersatz - Ausfälle - Ausfallrechnung

Im Falle technischer Störungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen Dritter hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz, Verzugsschaden bei Nichterfüllung oder Ausführungsverzögerung der Leistung. Bei Ausführungsverzögerungen oder Versäumnissen des Auftraggebers ist dieser in Höhe des Auftragswertes und eventueller Folgekosten haftbar.



Rücktritt von Aufträgen

Tritt ein Kunde von einem bereits erteiltem und rechtswirksamen Auftrag zurück, so muss er für den entgangenen Gewinn bzw. für schon ausgeführte Leistungen eine Entschädigung in Höhe des kalkulierten Rechnungsbetrages zahlen. Bei Jahresverterägen bzw. Saisonvertägen beläuft sich die Entschädigung in der Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages zuzüglich der gewährten Rabatte.



Gewährleistung/Haftungsausschluß

Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von fünf Tagen nach Auftragsausführung schriftlich mitgeteilt werden.



Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB´s bleiben die restlichen Bestimmungen weiterhin wirksam.



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